Bei Neufahrzeugen gilt das die erste Hauptuntersuchung drei Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt werden muss. Ist diese durchgeführt gilt sie für die nächsten zwei Jahre.
Neu gelten seit dem 01. Juli 2012 folgende Neuerungen:
Die Rückdatierung fällt weg. Wer zu spät kommt, erhält trotzdem die volle Plakettenzeit ab dem Datum der Untersuchung. Bisher wurde auf das eigentliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert. Gleichzeitig gilt: Wer zu lange überzieht, wird strenger bestraft.Es wird ein Aufschlag von 20 Prozent auf die reguläre Prüfungsgebühr erhoben werden, wenn der Fahrzeughalter mehr als zwei Monate in Verzug ist. Schon bislang riskieren nachlässige Autofahrer Verwarngelder, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und Ärger mit der Versicherung.
Im Prüfbericht wird die Kategorie "Hinweis" eingeführt. Die Sachverständigen von TÜV, Dekra oder GTÜ können damit auf sich abzeichnende Probleme - etwa durch Verschleiß oder Korrosion - aufmerksam machen. Der Halter bekommt dann konkrete Reparaturtipps.
Die Prüfer müssen eine Probefahrt machen.Dabei werden elektronische Sicherheitsassistenten wie Airbags, ABS und ESP geprüft.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen rund um das Thema Hauptuntersuchung zur Verfügung.